Aufgrund des § 3 (2) der Satzung der Stadt Mayen zur Einrichtung eines Jugendbeirates fordere ich hiermit zur Einreichung von Bewerbungen für die bevorstehende Wahl auf.
I.
Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Jugendbeirates in Mayen sind 12 Jugendbeiratsmitglieder zu wählen.
II.
Wählbar sind Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Mayen, die am Tag der Wahl das 12. aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
III.
Einwohnerinnen und Einwohner, die zur Wahl des Jugendbeirates wahlberechtigt und wählbar sind, erhalten eine Wahlbenachrichtigung über die Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Falls dies nicht der Fall ist, kann auf Antrag eine Eintragung in das Wählerverzeichnis noch bis zum 19. Mai 2024 erfolgen.
IV.
Die Wahl findet als reine Briefwahl statt.
V.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
VI.
Bewerbungen um ein Mandat im Jugendbeirat, sind mit entsprechendem Formblatt beim Wahlleiter im Rathaus, Rosengasse 2, 56727 Mayen, unter Angabe von Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und Tätigkeit, -Schüler/-in mit Angabe der Schulnamens sowie Auszubildende/r oder Sonstiges einzureichen.
Es ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
VII
Vordrucke zur Bewerbung sind bei dem Wahlleiter der Stadt Mayen erhältlich.
VIII
Die Einreichungsfrist läuft
Am Montag, den 22. April 2024, 18 Uhr,
ab.