Titel Logo
Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 12/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Neue Gestaltungssatzung für Mayener Innenstadt veröffentlicht

Die neue Gestaltungssatzung und das dazugehörige Handbuch der Stadt Mayen ist ab sofort online abrufbar



Handbuch und Fördermittel unterstützen Umsetzung

Mayen. Die Stadt Mayen hat die neue Gestaltungssatzung für die Innenstadt gemeinsam mit dem dazugehörigen Gestaltungshandbuch nun final fertiggestellt und veröffentlicht. Das Gesamtwerk, das auch eine ausführliche Analyse sowie die Stadtbaugeschichte beinhaltet, ist ab sofort online abrufbar. Es bietet Gewerbetreibenden, Gastronomiebetrieben, Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Planenden eine klare Orientierung für die zukünftige Gestaltung von Werbeanlagen, Sondernutzungselementen und Fassaden.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Mayen eingesehen werden:

https://www.mayen.de/arbeiten-leben/wirtschaft-stadtentwicklung/standort-mayen/standortentwicklung/gestaltungshandbuch-altstadt/

Neben der Satzung und dem Gestaltungshandbuch stehen dort auch praxisnahe Anwendungshinweise zur Verfügung. Diese richten sich insbesondere an neue Gastronominnen und Gastronomen sowie Gewerbetreibende und erläutern verständlich die wichtigsten Regelungen im Bereich der Sondernutzungen. Darüber hinaus enthält die Seite eine Übersicht zum Bestandsschutz sowie zu den Übergangsregelungen.

Mit der Gestaltungssatzung verfolgt die Stadt das Ziel, das Stadtbild langfristig zu sichern und aufzuwerten. Klare und einheitliche Gestaltungsregeln sollen dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu verbessern, historische Strukturen zu bewahren und gleichzeitig attraktive Rahmenbedingungen für Handel, Gastronomie und Dienstleistungen zu schaffen.

Besonders freut sich die Stadtverwaltung Mayen über eine nahezu zeitgleich eingegangene Förderzusage des Landes in Höhe von 150.000 Euro. Die Mittel sollen die Umsetzung der Gestaltungssatzung unterstützen und gezielt für entsprechende Maßnahmen eingesetzt werden.

Informationen zu Fördermöglichkeiten für Gewerbetreibende, Gastronomiebetriebe sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer und zum geplanten Umfang der Förderung werden in Kürze ebenfalls unter dem obenstehenden Link veröffentlicht.

Mit der neuen Gestaltungssatzung schafft die Stadt damit nicht nur verbindliche Regeln, sondern bietet zugleich Beratung, Orientierung und finanzielle Unterstützung, um gemeinsam mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren eine attraktive und lebendige Innenstadt weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen und alle Unterlagen erhalten Sie auch bei der zuständigen Koordinierungsstelle der Gestaltungssatzung für die Innenstadt:

Fachbereich 1 - Frau Yvonne Müller, Tel.: 02651 88-21111, E-Mail: yvonne.mueller@mayen.de