Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Mayen folgende Rechtsverordnung erlassen:
§ 1
Neben den bereits mit Rechtsverordnung vom 25.01.2023, veröffentlicht am 24.01.2023 (in „Blick Aktuell“ Ausgabe Nr. 04/2023) festgesetzten verkaufsoffenen Sonntagen am 12.03., 07.05., 10.09.,15.10.2023 werden im Gebiet der Stadt Mayen folgende Sonntage als Marktsonntage festgelegt:
25.06.2023,
30.07.2023
20.08.2023 und
24.09.2023
§ 2
1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Mayen durchgeführt werden.
3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen.
§ 3
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
§ 4
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.