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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 13/2023
Aus dem Rathaus
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Rechtsverordnung über die Festsetzung von 4 Marktsonntagen in der Stadt Mayen

Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Mayen folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Neben den bereits mit Rechtsverordnung vom 25.01.2023, veröffentlicht am 24.01.2023 (in „Blick Aktuell“ Ausgabe Nr. 04/2023) festgesetzten verkaufsoffenen Sonntagen am 12.03., 07.05., 10.09.,15.10.2023 werden im Gebiet der Stadt Mayen folgende Sonntage als Marktsonntage festgelegt:

25.06.2023,

30.07.2023

20.08.2023 und

24.09.2023

§ 2

1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Mayen durchgeführt werden.

3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Mayen, 27.02.2023 — Dirk Meid
Stadtverwaltung Mayen — Oberbürgermeister