Aufgrund § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Mayen folgende Rechtsverordnung erlassen:
Neben den bereits mit Rechtsverordnung vom 09.02.2024, veröffentlicht am 20.02.2024 (in „Blick Aktuell“ Ausgabe Nr. 08/2024) festgesetzten verkaufsoffenen Sonntagen am 10.03., 05.05., 08.09., 13.10.2024 werden im Gebiet der Stadt Mayen folgende Sonntage als Marktsonntage festgelegt:
28.04.2024, 30.06.2024, 21.07.2024 und 11.08.2024
1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Mayen durchgeführt werden.
3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.