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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 14/2024
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung des Landrats zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am

Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Landrätin/Landrats sowie des Ortsbeirats – Gemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags und am

Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Landrätin/Landrats statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit auf-

gefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr,

bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden.

Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeinde-/Stadtverwaltung erhalten.

Koblenz, den 22.03.2024
gez. Dr. Alexander Saftig
Landrat des Landkreises Mayen-Koblenz zugleich als Wahlleiter