Folgende interessierte Einwohnerinnen und Einwohner werden aufgefordert, sich bei der Verwaltung für eine Mitwirkung im vorgenannten Beirat zu bewerben:
• volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Mayen, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 %.
Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Beeinträchtigungen üben ein Ehrenamt aus.
Ihre Aufwandsentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Die Bewerbungen sind bis zum 21.06.2024 bei der Stadtverwaltung Mayen, Zentralbereich 1.1 - Sitzungsdienst, Rosengasse 2, 56727 Mayen
einzureichen.
Für Rückfragen zur Arbeit des Beirates stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches 2.2 (Hr. Reiff, Tel. 02651 / 88 - 4014 oder Herr Härtling, Tel. 02651 / 88 - 1069) zur Verfügung. Für Rückfragen zum Wahlverfahren steht Ihnen Fr. Wilkes (Tel. 02651 / 88 - 2512) zur Verfügung.