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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 24/2024
Aus dem Rathaus
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Ablauf der Ruhezeiten auf dem Hauptfriedhof Mayen



Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 32 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Mayen vom 01.01.2024 wird hiermit der Ablauf der Ruhezeiten auf dem Hauptfriedhof Mayen die Reihengräber auf Block III Feld E und die Urnenreihengräber auf Block III Feld H mit dem Ablauf der Ruhezeit bis zum 30.05.2024 bekannt gegeben.

Bis zum 01.10.2024 sind die Grabmale, Grabschmuck und sonstige baulichen Anlagen von den Inhabern der Bescheinigung/Graburkunde über die vorgenannten Grabstellen zu entfernen.

Werden Grabmal, Grabschmuck und sonstige baulichen Anlagen nicht bis zum 01.10.2024 entfernt, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, diese Arbeiten vorzunehmen und die Grabfläche einzuebnen.

Die von der Friedhofsverwaltung auf den Gräbern ausgebauten und entfernten Gegenstände jeglicher Art gehen dann entschädigungslos in das Eigentum der Stadt Mayen über. Die Friedhofsverwaltung ist nicht verpflichtet, vom Grab entnommene und ausgebaute Gegenstände zu verwahren.

Mayen, im Juni 2024 — Dirk Meid
 — Oberbürgermeister