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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 26/2024
Aus dem Rathaus
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Grabmalprüfung für das Jahr 2024 steht an

Mayen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Stadt Mayen als Friedhofsträger die Aufgabe alle Grabmale auf deren Standfestigkeit, gemäß den Unfallverhütungsvorschriften -Friedhöfe und Krematorien- zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucherinnen und -besucher wirksam begegnen zu können.

Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale überprüft wird.

Die Prüfungen auf den Friedhöfen der Stadt Mayen (also auch Stadtteile) sind in der Zeit vom 01. - 12. Juli vorgesehen und werden wie in den Vorjahren von einem unabhängigen Grabmalprüfer durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit modernsten Geräten. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale den Druck von 0,3 kN Stand halten. Es erfolgt keine Rüttelprobe (mit der Hand am Grabmal rütteln).