Gemäß § 5 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz (EigAnVO) wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Werkausschuss AWB in seiner Sitzung am 22.04.2024, mit Zustimmung des Stadtrates der Stadt Mayen am 02.05.2024, die Bestellung von Herrn Dr. Daniel Meyer zum stellvertretenden Werkleiter des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung (AWB) der Stadt Mayen zum 01.06.2024 beschlossen hat.
Die Vertretungsbefugnis des stellvertretenden Werkleiters erstreckt sich auf alle Geschäfte des AWB. Für die Vertretung des Eigenbetriebes im Rahmen des Rechtsverkehrs, d. h. gerichtlich und außergerichtlich, sind keine besonderen Beauftragungen oder Vollmachten erforderlich. Im Übrigen werden die Befugnisse der stellvertretenden Werkleiterin in der EigAnVO sowie durch die Betriebssatzung AWB geregelt.
Der stellvertretende Werkleiter, Herr Dr. Daniel Meyer, unterzeichnet für den AWB mit seinem Namen ohne Angabe des Vertretungsverhältnisses.