Antragsteller: Stadtwerke Mayen GmbH
Bescheid vom 16.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung
Im Zuge der Durchführung des o. g. wasserrechtlichen Zulassungsverfahrens wurde die im Betreff genannte Maßnahme der Stadt Mayen und der Verbandsgemeinde Vordereifel, in der sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht, um den Betroffenen Gelegenheit zu geben, Einwendungen zu erheben (Anhörungsverfahren gemäß § 108 Landeswassergesetz - LWG). Während der Einwendungsfrist sowie der Nachfrist wurden keine Einwendungen gegen die Maßnahme erhoben.
Mit Bescheid vom 16.05.2024 wurde die Entnahme von Grundwasser aus der Quelle Hinterforst zugelassen. Dieser Bescheid hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.
Gemäß § 108 Landeswassergesetz (LWG) i. V. m. § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist eine Ausfertigung dieses Bescheides mit einer Ausfertigung der Antrags- und Planunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden liegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtverwaltung, 2 Wochen zur Einsichtnahme auszulegen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
Eine Ausfertigung des Bescheides und der Antrags- und Planunterlagen liegt aus vom 04.07 bis 18.07.2024 bei der Stadtverwaltung Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen
Dienstzimmer Nr.: 231
| Dienstzeiten: | Mo-Do 08:00-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr |
| Fr. 08:00-13:00 Uhr |
Die Bekanntmachung (mit den dazugehörigen Planunterlagen) wird auch auf der Internetseite der SGD Nord unter dem Link www.sgdnord.rlp.de (Service) veröffentlicht.