Gemäß § 87 Abs. 3 Ziffer 2 GemO in Verbindung mit § 90 Abs. 1 GemO Rheinland-Pfalz und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Mayen GmbH wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss der Stadtwerke Mayen GmbH für das Geschäftsjahr 2022 am 12. Dezember 2023 festgestellt und die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung erteilt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Betriebszweiges Wasserwerk ist der Gewinnrücklage zuzuführen.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Betriebszweiges Parkeinrichtungen ist der Gewinnrücklage zuzuführen.
Der ausgabewirksame Anteil des Jahresverlustes des Betriebszweiges Badezentrum ist bei der Stadt in Form eines Nachschusses zur Abdeckung des Verlustes einzufordern.
Dem Jahresabschluss 2022 einschließlich Lagebericht wurde nach Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nexia GmbH ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Mayen GmbH liegt in der Zeit vom 22.01.2024 bis 30.01.2024 während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr - 13:00 Uhr) im Service Center, Zimmer 22, Kehriger Straße 8-10, 56727 Mayen, nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 02651/9667-88 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.