I. Der Stadtrat der Stadt Mayen hat in seiner Sitzung am 13.07.2022 gemäß § 109 Abs. 8 der Gemeindeordnung (GemO) in der jeweils geltenden Fassung den geprüften Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis genommen.
II. Der Gesamtabschluss der Stadt Mayen für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Gesamtrechenschaftsbericht sowie die Prüfberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes liegen gem. § 114 Abs. II GemO in der Zeit vom 01.08.2022 bis einschließlich 09.08.2022 während der Dienststunden - montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr - im Rathaus Rosengasse 2, 56727 Mayen, I. Obergeschoss, Zimmer 283/284, öffentlich aus.
Aufgrund der hygienerechtlichen Vorschriften im Rahmen der Corona Pandemie kann die Einsichtnahme nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 02651-881028 oder 883308) erfolgen.