Gemäß den §§ 56 des Landesgesetzes für die Schulen in Rheinland - Pfalz (Schulgesetz) vom 30.03.2004 sowie der derzeit geltenden Grundschulordnung beginnt für alle Kinder, die vor dem 01.09.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, die Pflicht zum Besuch der Grundschule mit Beginn des neuen Schuljahres.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, aber im Zeitraum ab dem 01.09.2024 bis zum 31.12.2024 das sechste Lebensjahr vollenden (Kann-Kinder) werden, können ebenfalls auf Antrag der Eltern gem. § 58 Schulgesetz eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden
Das Einschreiben der zukünftigen Erstklässler (Kann-Kinder) aus dem Bereich der Stadt Mayen erfolgt bei der Schulleitung der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule.
| Nachstehend die Einschreibezeiten: | ||
| Schule | Datum | Uhrzeit |
| Grundschule Hinter Burg Einsteinstraße 3 - 5 | 14. Februar 2024 | 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr |
| Grundschule St. Clemens Habsburgring 2 | 05. Februar 2024 | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Grundschule St. Veit Koblenzer Straße 135 | 05. Februar 2024 | 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr |
| Grundschule Hausen Bahnhofstraße 2 | 05. Februar 2024 | 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr |
| Grundschule Kürrenberg St. Bernhardstraße 16 | 14. Februar 2024 | 12:15 Uhr bis 13:00 Uhr |
Für weitere Termine muss eine telefonische Rücksprache mit der jeweiligen Schule stattfinden.
Zur Anmeldung sind unbedingt Geburtsurkunde oder Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch des Kindes mitzubringen.