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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 4/2024
Kindergarten- und Schulnachrichten
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Anmeldung für die Grundschulanfänger für das Schuljahr 2023/2024 in Mayen

Gemäß den §§ 56 des Landesgesetzes für die Schulen in Rheinland - Pfalz (Schulgesetz) vom 30.03.2004 sowie der derzeit geltenden Grundschulordnung beginnt für alle Kinder, die vor dem 01.09.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, die Pflicht zum Besuch der Grundschule mit Beginn des neuen Schuljahres.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, aber im Zeitraum ab dem 01.09.2024 bis zum 31.12.2024 das sechste Lebensjahr vollenden (Kann-Kinder) werden, können ebenfalls auf Antrag der Eltern gem. § 58 Schulgesetz eingeschult werden, wenn aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden

Das Einschreiben der zukünftigen Erstklässler (Kann-Kinder) aus dem Bereich der Stadt Mayen erfolgt bei der Schulleitung der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule.

Nachstehend die Einschreibezeiten:

Schule

Datum

Uhrzeit

Grundschule Hinter Burg Einsteinstraße 3 - 5

14. Februar 2024

13:30 Uhr bis 14:30 Uhr

Grundschule St. Clemens Habsburgring 2

05. Februar 2024

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Grundschule St. Veit Koblenzer Straße 135

05. Februar 2024

14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Grundschule Hausen Bahnhofstraße 2

05. Februar 2024

09:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Grundschule Kürrenberg St. Bernhardstraße 16

14. Februar 2024

12:15 Uhr bis 13:00 Uhr

Für weitere Termine muss eine telefonische Rücksprache mit der jeweiligen Schule stattfinden.

Zur Anmeldung sind unbedingt Geburtsurkunde oder Familienstammbuch sowie eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch des Kindes mitzubringen.

Mayen, 17.01.2024 — Dirk Meid
Stadtverwaltung Mayen — Oberbürgermeister