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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 40/2024
Aus dem Rathaus
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Stadt Mayen sucht Schiedsperson!

Für die Besetzung der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Mayen I sucht die Stadt Mayen Interessenten.

Das Ehrenamt der Schiedsperson kann gem. § 4 Schiedsamtsordnung Rheinland-Pfalz im Allgemeinen von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die nach Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sind, das 30. Lebensjahr vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk Mayen wohnen. Das Straßenverzeichnis des Schiedsamtsbezirks Mayen ist auf der Homepage der Stadt Mayen (www.mayen.de) unter der Leistung Schiedsamt abrufbar.

Außerdem sind Eigenschaften wie Schreibgewandtheit, die ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung von Vorteil.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht hauptsächlich darin, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Die Schiedsperson wird durch das Schiedsamtsseminar und regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - hinreichend ausgebildet.

Interessenten werden gebeten eine schriftliche Bewerbung bis zum 15.10.2024 an die Stadtverwaltung Mayen, Rosengasse 2, Zentralbereich 1.3 Rechtsamt, 56727 Mayen zu richten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 02651- 88 3001.