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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 42/2024
Aus dem Rathaus
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Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen für die Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Beeinträchtigungen

Öffentliche Bekanntmachung über den Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen für die Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige

Gem. dem Beschluss des Stadtrates vom 09.10.2024 wurde die Wahl bzw. der Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen für die Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige vom 31.05.24 aufgehoben und wird mit der folgenden Bekanntmachung ersetzt.

Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen für die Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige

Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner werden aufgefordert, sich bei der Verwaltung für eine Mitwirkung im vorgenannten Beirat zu bewerben:

  • volljährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Mayen, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 %.

Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Beeinträchtigungen üben ein Ehrenamt aus.

Ihre Aufwandsentschädigung richtet sich nach den Bestimmungen der Hauptsatzung.

Die Bewerbungen sind der

Stadtverwaltung Mayen

Zentralbereich 1.1 - Wahlamt

Rosengasse 2

56727 Mayen

einzureichen. Hierfür ist ein Bewerbungsformular zu nutzen, welches unter www.mayen.de/wahlen abrufbar ist oder beim Wahlamt (E-Mail wahlen@mayen.de; Tel. 02651 / 88 - 1500) angefordert werden kann.

Bewerbungen müssen mittels Bewerbungsformulars und vollständig mitsamt den geforderten Unterlagen bis 08.11.2024 - 12 Uhr bei der Stadtverwaltung Zentralbereich 1.1 - Wahlamt eingehen.

Stadtverwaltung Mayen
10.10.2024
Dirk Meid
Oberbürgermeister