1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 09.10.2024 dem Stadtrat zugeleitet.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 kann mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Mayen bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Stadtrat eingesehen werden. Außerdem stehen der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.mayen.de/Rat-und-Verwaltung/Rat-und-Gremien/Haushalt sowohl als PDF-Dokument als auch in interaktiver Form zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner von Mayen haben die Möglichkeit bis zum 07.11.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Stadtverwaltung Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen, oder elektronisch an info@mayen.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.