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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 43/2022
Aus dem Rathaus
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Öffentliche Bekanntmachung

Über die Aufstellung, das beschleunigte Verfahren, die Unterrichtung und die Beteiligung der Öffentlichkeit des Bebauungsplanes „Im Vogelsang“ (13. Änderung), Mayen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

I. Beschlüsse

Der Stadtrat der Stadt Mayen hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 die Aufstellung, das beschleunigte Verfahren, die Unterrichtung und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen (siehe Beschlussvorlage 6883/2022).

II. Geltungsbereich

Das Bebauungsplangebiet „Im Vogelsang“ (13. Änderung), Mayen liegt in der Gemarkung Mayen, Flur 22 und Flur 23. Der Geltungsbereich umfasst auf Flur 20 Flst.-Nrn.: teilw. 99/3, 376/21, 90/30, 380/14, 380/13, 380/12, 380/11 und 380/10.

Übersichtskarte:

Vervielfältigung mit Genehmigung des LVA RPF

III. Unterrichtung

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit wird mit Hilfe einer öffentlichen Auslegung durchgeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung liegt in der Zeit ab dem 01.11.2022 bis einschließlich 14.11.2022 bei der Stadtverwaltung Mayen, Rathaus, Rosengasse (3. Obergeschoss, Flur Fachbereich 3 - Stadtentwicklung / Planung) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenso kann der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Internetseite der Stadt Mayen unter:

https://www.mayen.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Telefonische Auskünfte können über Herrn Heimann 02651 88 4018 oder Herrn Heilmayer 02651 88 4021 eingeholt werden.

Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes Auskunft erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes bei vorgenannter Stelle während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

IV. Öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung liegt in der Zeit ab dem 15.11.2022 bis einschließlich 15.12.2022 bei der Stadtverwaltung Mayen, Rathaus, Rosengasse (3. Obergeschoss, Flur Fachbereich 3 - Stadtentwicklung / Planung) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenso kann der Entwurf des Bebauungsplanes auf der Internetseite der Stadt Mayen unter:

https://www.mayen.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/

eingesehen werden.

Telefonische Auskünfte können über Herrn Heimann 02651 88 4018 oder Herrn Heilmayer 02651 88 4021 eingeholt werden.

Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes Auskunft erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes bei vorgenannter Stelle während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

V. Hinweis

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Stadtverwaltung Mayen — Dirk Meid
Mayen, den 17.10.2022 — Oberbürgermeister