Über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Hundelheck III“, Mayen und den, nach Einschätzung der Stadt, wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
I. Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Mayen hat in seiner Sitzung am 12.10.2022 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nebst Begründung beschlossen (siehe Beschlussvorlage 6873/2022).
II. Geltungsbereich
Das Bebauungsplangebiet „Hundelheck III“, Mayen liegt in der Gemarkung Mayen, Flurstücke-Nrn. auf Flur 2: 2/2, 2/3, 2/13, 2/15, 10/1, 15/4, 16/3, 19/1, 31/2, 31/3, 116/5, 125/3, 167/14, 396/33, 435/11, 750/126, 1189/9, 1262/20, auf Flur 3: 280/1, 280/2, tlw. 281/12, tlw. 283/11, tlw. 283/12, tlw. 238/14, 283/15, 284/10, 284/11, tlw. 284/12, 286/13, 286/14 und tlw. 287/8.
Übersichtskarte:
Vervielfältigung mit Genehmigung des LVA RPF
III. Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung und die umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen liegt in der Zeit vom 01.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 bei der Stadtverwaltung Mayen, Rathaus, Rosengasse (3. Obergeschoss, Flur Fachbereich 3 - Stadtplanung) während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Hinweis: Der Bebauungsplanentwurf steht darüber hinaus im Internet unter www.mayen.de unter der Rubrik Rat & Verwaltung > Pressemitteilungen & Ausschreibungen > Öffentliche Bekanntmachungen zur Einsichtnahme zur Verfügung.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB liegen folgende wesentlichen umweltbezogene Stellungnahmen zur Einsicht aus:
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz zu den verkehrlichen Belangen, |
| - | Stellungnahme der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Gewerbeaufsicht zum Immissionsschutz, |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Untere Naturschutzbehörde zum Natur- und Artenschutz. |
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
| - | Bebauungsplan (zeichnerischer und textlicher Teil) mit den Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, |
| - | Umweltbericht mit Aussagen zu den untersuchungsrelevanten Schutzgütern (Mensch; Tiere, Pflanzen und Landschaft; Boden; Wasser; Luft und Klima; Kultur- und sonstigen Sachgüter). Hierbei erfolgt zu den unterschiedlichen Schutzgütern eine Bestandsbeschreibung und -bewertung, eine Aussage zu den zu erwartenden Ein- und Auswirkungen durch das Vorhaben sowie eine Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Ausgleich, |
| - | Gutachten zur schalltechnischen Untersuchung im bauleitplanerischen Verfahren des Bebauungsplans „An der Hundelheck III“ der Stadt Mayen. |
Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfes Auskunft erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes bei vorgenannter Stelle während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.