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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 49/2025
Aus dem Rathaus
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Zustellung der Bescheide zum „wiederkehrenden Beitrag“ ab Kalenderwoche 48

Beratertage am 17. und 18. Dezember

Mayen. In der Kalenderwoche 48 werden den Bürgerinnen und Bürgern die aktuellen Bescheide zum wiederkehrenden Beitrag zugestellt. Mit der Zustellung erhalten die Beitragspflichtigen eine detaillierte Aufstellung der jeweiligen Kostenanteile sowie Erläuterungen zur Berechnung. Der wiederkehrende Beitrag dient der anteiligen Finanzierung von Erneuerungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrsanlagen und wird regelmäßig erhoben, um die Kosten gerecht auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer zu verteilen.

Um eine transparente und verständliche Kommunikation sicherzustellen, bietet die Stadt Beratertage am 17. und 18. Dezember an. An diesen Tagen stehen Mitarbeitende der Verwaltung für individuelle Rückfragen zur Verfügung - beispielsweise zu Berechnungsgrundlagen, Abrechnungszeiträumen oder zur Zuordnung der jeweiligen Abrechnungsgebiete.

Damit ausreichend Zeit für jedes Beratungsgespräch eingeplant werden kann, erfolgen die Beratungen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine können unter der Telefonnummer 02651/702902-70 vereinbart werden.

Die Stadt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Unsicherheiten bezüglich ihres Bescheides haben, dieses Angebot wahrzunehmen. Ziel ist es, offene Fragen frühzeitig zu klären und eine bestmögliche Transparenz rund um den wiederkehrenden Beitrag zu gewährleisten.