Mayen. Die Wahlbenachrichtigungen zur bevorstehenden Landtagswahl am 22. März, werden den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zwischen dem 19. bis 23. Februar per Post zugehen.
Wahlberechtigte, die nach diesem Zeitraum noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, werden gebeten sich bei der Stadtverwaltung zu melden, damit eine neue Wahlbenachrichtigung ausgestellt werden kann.
Ab dem 18. Februar ist das Briefwahlbüro wie folgt geöffnet.
Das Wahlbüro befindet sich im Raum 118, erreichbar über den Eingang Stehbach.
Die Briefwahlunterlagen können auch ab 18. Februar auch online unter www.mayen.de/briefwahl beantragt werden.
Das Wahlbüro ist telefonisch erreichbar unter 02651 - 882002 oder per Mail an briefwahl@mayen.de.