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Mitteilungsblatt für Mayen und Mendig
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der 3. Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Vulkanpark

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gibt hiermit gemäß § 6 Abs.2 Satz 2 i.V.m. § 4 Abs. 5 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:

3. Änderung der Verbandsordnung des „Zweckverbandes Vulkanpark“

Aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Vulkanpark vom 22.11.2022 stellt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als zuständige Errichtungsbehörde gemäß § 5 Abs.1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 des Landesgesetztes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung die nachfolgende Änderung der Verbandsordnung des Zweckverbandes Vulkanpark vom 01.09.2004, in der Fassung der 3. Änderung vom 22.11.2022, fest:

Artikel 1

§ 3 Abs.1 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Vulkanpark wird wie folgt neu gefasst:

Mitglieder des Zweckverbandes sind folgende Gebietskörperschaften:

- der Landkreis Mayen-Koblenz

- die Stadt Andernach

- die Stadt Mayen

- die Stadt Mendig

- die Verbandsgemeinde Pellenz

- die Ortsgemeinde Ochtendung

- die Ortsgemeinde Kottenheim

- die Ortsgemeinde Ettringen

- die Ortsgemeinde St. Johann

- die Ortsgemeinde Boos

- die Ortsgemeinde Bassenheim

- die Ortsgemeinde Langenfeld.

Artikel 2

Die Änderung der Verbandsordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Az.: 17 066- ZV Vulkanpark/21a
Trier, den 19.01.2023
Im Auftrag
gez. Martin Schulte