Die für das Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werdenden Kinder sind ab dem Jahr 2025 noch frühzeitiger zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können möglicherweise bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden.
Im Jahr 2026 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01. September 2025 bis zum 31. August 2026 das 6. Lebensjahr vollenden bzw. im Zeitraum 01.09.2019 bis 31.08.2020 geboren wurden.
Daher sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2026 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im Februar 2025 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.
Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.
Hinweis für die Eltern, deren Kinder die Ganztagsschule in Winningen besuchen sollen:
Bitte nehmen Sie zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule wahr. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden Ihnen die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.
Im Folgenden werden die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen bekannt gegeben:
| Schule | Tag | Datum | Zeit |
| Grundschule Brey Schulstraße 1 56321 Brey 02628 / 2268 | Mittwoch | 19.02.2025 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Burgen Schulstraße 48 56332 Burgen | Montag Dienstag | 17.02.2025 18.02.2025 | 09.30 bis 13.30 Uhr 12.00 bis 14.00 Uhr |
| Grundschule Dieblich Kirchstraße 32 56332 Dieblich | Montag Mittwoch | 17.02.2025 19.02.2025 | 09.30 bis 15.00 Uhr (Bitte vorher per E-Mail: dieblich@gsrheinmosel.de den Anmeldetermin zeitlich abstimmen.) |
| Grundschule Kobern-Gondorf Lennigstraße 16 56330 Kobern-Gondorf | Donnerstag Mittwoch | 13.02.2025 19.02.2025 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Lehmen Bergstraße 19 56332 Lehmen | Dienstag | 18.02.2025 | 10.00 bis 13.00 Uhr |
| Grundschule Löf Bahnhofstraße 56332 Löf | Mittwoch Donnerstag | 05.02.2025 06.02.2025 | 12.00 bis 14.00 Uhr 12.00 bis 14.00 Uhr |
| Grundschule Niederfell Schulstraße 4 56332 Niederfell. | Dienstag | 11.02.2025 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Oberfell Schulstraße 4 56332 Oberfell | Dienstag Mittwoch | 18.02.2025 19.02.2025 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Rhens Schulstraße 4 56321 Rhens | Dienstag Freitag | 18.02.2025 21.02.2025 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Spay Koblenzer Straße 18 56322 Spay | Mittwoch | 12.02.2025 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Waldesch Rhenser Straße 5 56323 Waldesch | Montag Dienstag | 03.02.2025 04.02.2025 | Wenden Sie sich bitte per Telefon 02628-988317 oder E-Mail: info@grundschule-waldesch.de an die Grundschule Waldesch, um für die genannten Tage einen individuellen Termin zu vereinbaren. |
| Grundschule Winningen Marktstraße 57 56333 Winningen | Montag Dienstag Mittwoch | 17.02.2025 18.02.2025 19.02.2025 | 09.00 bis 14.00 Uhr 12.00 bis 17.00 Uhr 15.00 bis 17.00 Uhr |
| Grundschule Buchholz Heidestraße 49 56154 Boppard-Buchholz für die Kinder aus Kröpplingen, Pfaffenheck u. Nörtershausen | Montag | 10.02.2025 | Buchstabe A – K 14.00 bis 14.45 Uhr Buchstabe L – Z 14.45 bis 15.30 Uhr |
Hinweis zur Vorlage eines Nachweises zur Masernschutzimpfung
Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).
Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2026/2027 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:
| 1. | Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben. |
| 2. | Ärztliche Bescheinigung: |
| - über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder |
| - über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis) |
| 3. | Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation). |
| 4. | Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B.: Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde. |
| Hinweis für die Eltern sogenannter „Kann“-Kinder des Schuljahres 2026-2027 | |
Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2026 / 2027 finden voraussichtlich im Februar 2026 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.