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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Anmeldung zum Schulbesuch für das Schuljahr 2026/2027

Die für das Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werdenden Kinder sind ab dem Jahr 2025 noch frühzeitiger zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können möglicherweise bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden.

Im Jahr 2026 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01. September 2025 bis zum 31. August 2026 das 6. Lebensjahr vollenden bzw. im Zeitraum 01.09.2019 bis 31.08.2020 geboren wurden.

Daher sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2026 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im Februar 2025 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.

Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.

Hinweis für die Eltern, deren Kinder die Ganztagsschule in Winningen besuchen sollen:

Bitte nehmen Sie zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule wahr. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden Ihnen die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.

Im Folgenden werden die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen bekannt gegeben:

Schule

Tag

Datum

Zeit

Grundschule Brey

Schulstraße 1

56321 Brey

02628 / 2268

Mittwoch

19.02.2025

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Burgen

Schulstraße 48

56332 Burgen

Montag

Dienstag

17.02.2025

18.02.2025

09.30 bis 13.30 Uhr

12.00 bis 14.00 Uhr

Grundschule Dieblich

Kirchstraße 32

56332 Dieblich

Montag

Mittwoch

17.02.2025

19.02.2025

09.30 bis 15.00 Uhr

(Bitte vorher per E-Mail: dieblich@gsrheinmosel.de den Anmeldetermin zeitlich abstimmen.)

Grundschule

Kobern-Gondorf

Lennigstraße 16

56330 Kobern-Gondorf

Donnerstag

Mittwoch

13.02.2025

19.02.2025

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Lehmen

Bergstraße 19

56332 Lehmen

Dienstag

18.02.2025

10.00 bis 13.00 Uhr

Grundschule Löf

Bahnhofstraße

56332 Löf

Mittwoch

Donnerstag

05.02.2025

06.02.2025

12.00 bis 14.00 Uhr

12.00 bis 14.00 Uhr

Grundschule Niederfell

Schulstraße 4

56332 Niederfell.

Dienstag

11.02.2025

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Oberfell

Schulstraße 4

56332 Oberfell

Dienstag

Mittwoch

18.02.2025

19.02.2025

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Rhens

Schulstraße 4

56321 Rhens

Dienstag

Freitag

18.02.2025

21.02.2025

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Spay

Koblenzer Straße 18

56322 Spay

Mittwoch

12.02.2025

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Waldesch

Rhenser Straße 5

56323 Waldesch

Montag

Dienstag

03.02.2025

04.02.2025

Wenden Sie sich bitte per Telefon 02628-988317 oder E-Mail: info@grundschule-waldesch.de an die Grundschule Waldesch, um für die genannten Tage einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Grundschule Winningen

Marktstraße 57

56333 Winningen

Montag

Dienstag

Mittwoch

17.02.2025

18.02.2025

19.02.2025

09.00 bis 14.00 Uhr 12.00 bis 17.00 Uhr 15.00 bis 17.00 Uhr

Grundschule Buchholz

Heidestraße 49

56154 Boppard-Buchholz

für die

Kinder aus Kröpplingen, Pfaffenheck

u. Nörtershausen

Montag

10.02.2025

Buchstabe A – K

14.00 bis 14.45 Uhr

Buchstabe L – Z

14.45 bis 15.30 Uhr

Hinweis zur Vorlage eines Nachweises zur Masernschutzimpfung

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).

Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2026/2027 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:

1.

Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben.

2.

Ärztliche Bescheinigung:

- über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder

- über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis)

3.

Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation).

4.

Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B.: Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde.

Hinweis für die Eltern sogenannter „Kann“-Kinder des Schuljahres 2026-2027

Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2026 / 2027 finden voraussichtlich im Februar 2026 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.