Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel verfügt folgende öffentliche Zustellung:
Herr Dirk Josef Müller, zuletzt bekannte Adresse 56727 Mayen, Polcher Straße 21, ist Adressat eines Schreibens der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 17.02.2023, Bürger-Nr. 6494, Buchungs-Nr. 13759.
Der Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Daher erfolgt die Zustellung des Schriftstücks gemäß § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung vom 02.03.2006 in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 und § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 19.09.2014 sowie dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Rhein-Mosel vom 22.12.2014 durch öffentliche Bekanntmachung.
Ergänzend erfolgt ersetzende Bekanntmachung durch Aushang in der Ortsgemeinde der letzten bekannten Anschrift.
Von einer Veröffentlichung eines Auszugs des zuzustellenden Schriftstücks in örtlichen oder überörtlichen Zeitungen oder Zeitschriften wird abgesehen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück selbst kann vom Adressaten oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Zimmer A307 oder A 308 der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel während der Dienstzeiten in Empfang genommen oder eingesehen werden. Die Empfangsberechtigung ist bei Abholung nachzuweisen.
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir vor der Abholung oder Einsichtnahme Kontakt mit Frau Kron oder Frau Stein unter der Telefon-Nr. 02607/49-415 oder -416 aufzunehmen.