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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Haben Sie Interesse an der Übernahme des Ehrenamtesals Schiedsperson?

Für den Schiedsamtsbezirk „Rhein“ in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel wird ein/e Nachfolger/in für das Amt der Schiedsperson gesucht. Der Schiedsamtsbezirk „Rhein“ umfasst derzeit die Stadt Rhens sowie die Ortsgemeinden Brey, Spay und Waldesch. Zukünftig werden diesem Bezirk auch die Gemeinden Niederfell, Oberfell und Dieblich angehören.

Wählbarkeitsvoraussetzungen:

1.

Bewerber für das Amt des Schiedsmannes müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Bei der Prüfung der Eignung wird darauf abgestellt, ob der Bewerber/die Bewerberin

a) gut beleumundet ist,

b) einen zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden Bildungsgrad hat und

c) über die für die Amtsführung erforderliche Zeit verfügt.

2.

Zur Schiedsperson darf nicht ernannt werden,

a) wer infolge gerichtlicher Anordnung in der Befugnis, über sein Vermögen zu verfügen, beschränkt ist,

b) wer das Amt eines Staatanwaltes ausübt oder zur Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft bestellt ist,

c) wer als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,

d) wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,

e) wer zu einer der in c) oder d) genannten Personen in einem Dienst- oder ähnlichen ständigen Geschäftsverhältnis steht.

3.

Zum Schiedsmann soll nicht ernannt werden, wer

a) das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,

b) keinen Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk hat.

4.

Die für Ehrenbeamte geltenden Bestimmungen des Beamtenrechts bleiben unberührt.

Wenn Sie Interesse an der Übernahme dieses Ehrenamtes haben und die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte bis spätestens 31. März 2023 an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf (Ansprechpartnerin: Frau Kellie Pauly, Tel.: 02607/ 49-145).

In Abstimmung mit dem Stadt- bzw. den Ortsbürgermeistern / der Ortsbürgermeisterin der im Schiedsamtsbezirk gelegenen Stadt/ Ortsgemeinden wird die Schiedspersonen vom Verbandsgemeinderat dem Direktor des Amtsgerichts zur Ernennung vorgeschlagen. Nähere Informationen über die Aufgabenstellung der Schiedsperson erhalten Sie auf der Internetpräsenz www.schiedsamt.de.

Kathrin Laymann, Bürgermeisterin