Am 01. April 2025 beginnt die neue Saison des VRM-Gästeticket. Der trilaterale Vertrag wird zwischen Gastgeber, Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH sowie der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel abgeschlossen und gilt bis zum 31. März des folge Jahres. Die am VRM-Gästeticket beteiligten Beherbergungsbetriebe halten während Ihres Aufenthaltes einen besonderen Service für Ihre Gäste bereit, der bei den Gästen sehr gefragt ist.
Mit dem VRM-Gästeticket wird dem Gast ein stressfreier Urlaub ermöglicht: Das meist komplizierte Lösen von Bahn-Fahrkarten am Automaten entfällt und auch auf die oft mühsame Parkplatzsuche kann verzichtet werden. Dieses Ticket berechtigt den öffentlichen Personennahverkehr im Gebiet des VRM zu benutzen. Seit dem 01.08.2021 gelten die VRM-Gästetickets nun auch für Fahrten zu den hessischen Bahnhöfen Lorchhausen, Lorch, Assmannshausen, Rüdesheim am Rhein, Geisenheim, Oestrich-Winkel und Hattenheim.
Der Pauschalbetrag wird wie folgt berechnet:
Anzahl der Betten x durchschnittlicher Übernachtungswert für Ihren Ort x 0,60 €
Der durchschnittliche Übernachtungswert variiert je Gemeinde in der VG Rhein-Mosel. Die erste Hälfte des Pauschalbetrags wird zu Vertragsbeginn, die zweite Hälfte zum 01. Oktober überwiesen. Wir empfehlen den Vertragsabschluss jeweils zu Vertragsbeginn.
Sie möchten für Ihre Unterkunft wissen, wie sich der Pauschalbetrag zusammensetzt?
Gerne informieren wir Sie. Sprechen Sie uns an.
Für Rückfragen der Gastgeber von Rhein und Mosel zum VRM-Gästeticket stehen wir Ihnen telefonisch unter 02605 8472736 zur Verfügung.