Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte Sie hiermit über die eingeleitete Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung-Schiene des Eisenbahn-Bundesamtes informieren und Sie bei Betroffenheit darum bitten, von dieser Möglichkeit der Beteiligung rege Gebrauch zu machen. Nur kommunizierte Betroffenheiten können in weiteren Schritten in das Verfahren aufgenommen und berücksichtigt werden.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat am Montag, 13.03.2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen gestartet. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis zum 24.04.2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase erhalten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen die Möglichkeit der ausführlichen Darstellung ihrer Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich.