Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel verfügt folgende öffentliche Zustellung:
Frau Iryna Maievska
zuletzt bekannte Adresse:
Römerstr. 7
56330 Kobern-Gondorf
ist Adressat eines Schreibens der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 13.03.2026, Az.: 2.02068.50
Da der Aufenthaltsort der vorgenannten Person unbekannt ist, erfolgt die Zustellung des Schriftstückes durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 4 des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch vom 18.01.2001 (BGBl. I S. 130), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 16.01.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) und § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 17.09.2024, zuletzt geändert mit Satzung vom 05.01.2026, sowie dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Rhein-Mosel vom 22.12.2014.
Von einer Veröffentlichung eines Auszugs des zuzustellenden Schriftstücks in örtlichen oder überörtlichen Zeitungen oder Zeitschriften wird abgesehen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder es können durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sein.
Das Schriftstück selbst kann vom Adressaten oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel in Kober-Gondorf, Zimmer A 001 während der Dienstzeiten in Empfang genommen oder eingesehen werden. Die Empfangsberechtigung ist bei Abholung nachzuweisen.
Es wird empfohlen, vor der Abholung oder Einsichtnahme Kontakt mit Frau Sehner unter der Telefon-Nr. 02607/49-251 aufzunehmen.
Kobern-Gondorf, 20.03.2026