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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 13/2024
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung des Landrats

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am

Sonntag, dem 09. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

findet die Wahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Landrätin/Landrats sowie des Ortsgemeinderats - Stadtrats - Verbandsgemeinderats - Kreistags

und am

Sonntag, dem 23. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr

die etwaige Stichwahl der/des Ortsvorsteherin/Ortsvorstehers - Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters - Stadtbürgermeisterin/Stadtbürgermeisters - Landrätin/Landrats statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis

bis zum 03. Mai 2024, 12 Uhr,

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel erhalten.

Koblenz, den 22.03.2024
gez. Dr. Alexander Saftig
Landrat des Landkreises Mayen-Koblenz zugleich als Wahlleiter