Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel verfügt folgende öffentliche Zustellung:
Für die Erben von
Frau Therese Ackermann
ist Frau Rebekka Ciucas-Kunz,
zuletzt bekannte Adresse:
Pollinger Straße 64 b,
82362 Weilheim,
Adressat eines Schreibens der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 27.02.2026, Bürger-Nr. 231, Buchungs-Nr. 15859.
Da der Aufenthaltsort der vorgenannten Person unbekannt ist, erfolgt die Zustellung des Schriftstücks durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungszustellungsgesetzes vom 02.03.2006 (GVBl. S. 56), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.04.2014 (GVBl. S. 34), in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I S. 2354), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) und § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 17.09.2024, zuletzt geändert mit Satzung vom 05.01.2026, sowie dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Rhein-Mosel vom 22.12.2014.
Von einer Veröffentlichung eines Auszugs des zuzustellenden Schriftstücks in örtlichen oder überörtlichen Zeitungen oder Zeitschriften wird abgesehen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung setzt Fristen in Gang, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder es können durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sein.
Das Schriftstück selbst kann vom Adressaten oder durch eine bevollmächtigte Person während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel in Kobern-Gondorf, 3. Obergeschoss, Zimmer A-307, in Empfang genommen oder eingesehen werden. Die Empfangsberechtigung ist bei Abholung nachzuweisen.
Es wird empfohlen, vor der Abholung oder Einsichtnahme Kontakt aufzunehmen mit Frau Uth oder Frau Stein unter der Telefon-Nr. 02607/49-415 oder -416.