Öffentliche Zustellung
Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel verfügt folgende öffentliche Zustellung:
Für die unbekannten Erben des Herrn Wolfgang Schmidt, letzte bekannte Anschrift 56332 Löf, Waldstraße 25, ist Herr Lukas Schmidt, Königshütter Straße 13, 55131 Mainz, letzte bekannte Anschrift Alaró (Mallorca), Spanien, Adressat eines Schreibens der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 17.02.2023, Bürger-Nr. 7082, Buchungs-Nr. 16549.
Der Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Daher erfolgt die Zustellung des Schriftstücks gemäß § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung vom 02.03.2006 in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 und § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 19.09.2014 sowie dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Rhein-Mosel vom 22.12.2014 durch öffentliche Bekanntmachung.
Ergänzend erfolgt Bekanntmachung durch Aushang in der Ortsgemeinde Löf.
Die unbekannten Erben und der Zustellungsbevollmächtigte sind aufgerufen, den Inhalt des Bescheides zur Kenntnis zu nehmen.
Von einer Veröffentlichung eines Auszugs des zuzustellenden Schriftstücks in örtlichen oder überörtlichen Zeitungen oder Zeitschriften wird abgesehen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch
Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück selbst kann den Erben, vom Adressaten oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in Zimmer A307 oder A308 der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel während der Dienstzeiten in Empfang genommen oder eingesehen werden. Die Empfangsberechtigung ist bei Einsichtnahme nachzuweisen.
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir vor der Einsichtnahme oder Einsichtnahme Kontakt mit Frau Kron oder Frau Stein unter der Telefon-Nr. 02607/49-415 oder -416 aufzunehmen.