In den Jahren 2024 und 2025 hat eine überörtliche Prüfung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel durch das Gemeindeprüfungsamt stattgefunden. Die Prüfung erstreckte sich für die Haushaltsjahre 2020 - 2024 auch auf den Forstzweckverband Alken-Kattenes. Die Unterrichtung der Verbandsversammlung über das Ergebnis der Prüfung nach § 33 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) i. V. m. § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) ist erfolgt.
Gemäß § 110 Absatz 6 GemO i. V. m. § 7 KomZG liegt der Prüfbericht für den Forstzweckverband Alken-Kattenes einschließlich der Stellungahme der Verbandsgemeindeverwaltung in der Zeit vom 13.04.2026 bis einschließlich 21.04.2026, während der Dienststunden (montags - donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel
56330 Kobern-Gondorf, Bahnhofstraße 44,
Büro der Bürgermeisterin (1. Obergeschoss - Raum Nr. A-110)
zur Einsichtnahme aus. Die Auslagestelle ist barrierefrei erreichbar.