Wie Sie sicherlich in den vergangenen Wochen und Monaten aus den Medien bzw. verschiedenen Nachrichten erfahren haben, erfolgt am 01. Mai 2025 die Umstellung von bisherigen biometrischen Papierlichtbildern auf digitale Lichtbilder. Dies betrifft die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Reiseausweisen für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose, elektronischen Aufenthaltstiteln und anderen Dokumenten (gilt nicht für Führerscheine).
Erforderlich wird hierzu ein digitales Lichtbild, welches wahlweise entweder bei einem zertifizierten privaten Fotodienstleister oder direkt beim zuständigen Bürgerbüro erstellt werden muss. Zur Versorgung der staatlichen Infrastruktur beliefert die Bundesdruckerei GmbH Berlin derzeit die teilnehmenden Bürgerbüros mit entsprechenden Gerätschaften, sogenannte PointID-Lichtbildaufnahme-Systeme.
Wählen die Bürgerinnen und Bürger die Variante zertifizierter privater Fotodienstleister, so erhalten sie vom Fotografen einen QR-Code, welchen Sie dann beim zuständigen Bürgerbüro zur digitalen Bildübertragung einscannen lassen können. Wird die digitale Lichtbilderstellung alternativ direkt im Bürgerbüro gewünscht, stehen zukünftig entsprechende Gerätschaften in Form von Tisch-Aufbauten zur Verfügung. Die Gebühr von Seiten des Bürgerbüros beträgt pro Lichtbild 6,00 Euro, welche zu den jeweiligen Kosten der benötigten Pässe und Ausweise zusätzlich erhoben wird. In Fällen, in denen z. B. ein Personalausweis und Reisepass beantragt wird, fällt diese Gebühr pro Antragsteller nur einmalig an.
Wir informieren in diesem Zusammenhang darüber, dass die Lichtbildaufnahmegeräte in den Bürgerbüros der Verwaltungsstellen Kobern-Gondorf und Rhens von der Bundesdruckerei Ende April 2025 ausgeliefert werden. Mit Umstellung ab dem 01. Mai 2025 muss daher in der Echtbetriebsphase in beiden Bürgerbüros mit längeren Verarbeitungszeiten und damit einhergehenden Wartezeiten gerechnet werden. Hierfür bitten wir schon jetzt um Ihr Verständnis.
Sollten sich in der ersten Anlaufphase technische Schwierigkeiten ergeben, hat der Bund im Rahmen der Umstellung von analogen auf digitale Fotos vorsorglich eine Übergangsfrist zunächst bis zum 31.07.2025 eingerichtet. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Übergangszeitraum ausschließlich nur in diesen Ausnahmefällen (bei technischen Schwierigkeiten) die Möglichkeit haben, die Lichtbilder entweder wie bisher in biometrischer Papierform oder digital mittels QR-Code von einem zertifizierten privaten Fotodienstleister dem Bürgerbüro der Verwaltungsstellen Kobern-Gondorf und Rhens vorzulegen. Der Grundsatz der Verpflichtung der Verwendung von digitalen Bildern ab dem 01. Mai 2025 bleibt hierbei unverändert bestehen.
Bei Rückfragen hierzu stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Bürgerbüros der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zur Verfügung.