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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Abwasserzweckverband "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" - Bekanntmachung der Haushaltsatzung 2023 vom 18.11.2022

Bekanntmachung der Haushaltsatzung 2023 vom 18.11.2022

I.

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung (GemO) i.d.F. vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zurzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Daten des Wirtschaftsplanes 2023 des Eigenbetriebes „Abwasser“ des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasser“ des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird:

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf 316.950 €,

in den Aufwendungen auf 266.700 €,

damit auf einen Jahresgewinn von 50.250 €

im Vermögensplan

in den Einnahmen auf 678.050 €,

in den Ausgaben auf 678.050 €

festgesetzt.

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf

zinslose Kredite auf 0 Euro

verzinste Kredite auf 0 Euro

zusammen auf 0 Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird auf 0 Euro festgesetzt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) wird festgesetzt auf 30.000 Euro.

§ 5 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres 340.543 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres 385.493 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsjahres 435.743 Euro

§ 6 Abgabensätze laufende Entgelte Abwasser

1.

Die Abgabensätze für die laufenden Entgelte Abwasser werden gemäß § 1 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - (ESA) des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ vom 01.02.2010 wie folgt festgesetzt:

1.1 Der Gebührensatz für das Schmutzwasser (§ 18 ESA) wird auf 1,50 €/m³ Schmutzwasser festgesetzt.

1.2 Der Beitragssatz für den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser (§ 13 ESA) wird auf 0,10 €/m² gewichtete Grundstücksfläche festgesetzt.

2.

Gemäß § 16 Abs. 3 des Vertrages über die Benutzung von Straßen durch Abwasserbeseitigungsan lagen zwischen dem Zweckverband "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" und dem Abwasserzweckverband "Industriepark A 61/GVZ Koblenz" vom 24.06.2010 wird der Anteilssatz an den laufenden Kosten der Straßenoberflächenentwässerung auf 0,25 €/m² Straßenfläche festgesetzt.

II.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in § 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschlussbeanstandet oder jemand eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach § 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

III.

Diese Satzung wurde mit Schreiben vom 21.11.2022 der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) gemäß § 97 Abs. 1 GemO vorgelegt.

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 29.11.2022, Az.: 17 06 - AZV A 61/21a, mitgeteilt, dass gegen die von der Verbandsversammlung am 18.11.2022 beschlossene Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2023 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht werden (§§ 5 und 7 Abs. 1 ZwVG i.V.m. § 97 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GemO).Genehmigungspflichtige Teile gemäß § 95 Abs. 4 GemO enthält die Haushaltssatzung nicht.

IV.

Die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Abwasser“ des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ für das Haushaltsjahr 2023 liegen gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit von Mittwoch, den 18.01.2023, bis Mittwoch, den 25.01.2023 (einschließlich), während der Öffnungszeiten

a)

im Rathaus der Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm, Zimmer 217,

b)

im Rathaus der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Zimmer A304,

c)

im Bau-Beratungszentrum (BauBZ) der Stadt Koblenz, Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz,

öffentlich aus. Wir bitten um Terminvereinbarung zwecks persönlicher Einsichtnahme. Des Weiteren können Sie die Bekanntmachung auf den Internetseiten der jeweiligen Verwaltung einsehen.

Abwasserzweckverband — Thomas Przybylla
„Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ — Bürgermeister
Weißenthurm, 04.01.2023 — - Verbandsvorsteher -