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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Anmeldung zum Schulbesuch für das Schuljahr 2027/2028

Die für das Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig werdenden Kinder sind bereits frühzeitig zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können möglicherweise bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden.

Im Jahr 2027 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01. September 2026 bis zum 31. August 2027 das 6. Lebensjahr vollenden bzw. im Zeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2021 geboren wurden.

Daher sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2027 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im Februar 2026 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.

Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.

Hinweis für die Eltern, deren Kinder die Ganztagsschule in Winningen besuchen sollen bzw. beabsichtigen bei Errichtung einer Ganztagsschule in Rhens ihr Kind dort anzumelden:

Bitte nehmen Sie zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule wahr. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden Ihnen die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.

Information über den Prozess zur Errichtung der Ganztagsschule in Rhens befinden sich auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

(www.vg-rhein-mosel.de/vgrm/)

Im Folgenden werden die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen bekannt gegeben:

Schule

Tag

Datum

Zeit

Grundschule Brey

Schulstraße 1

56321 Brey

02628 / 2268

Dienstag

Donnerstag

03.02.2026

05.02.2026

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Burgen

Schulstraße 48

56332 Burgen

Montag

Montag

02.02.2026

09.02.2026

09.30 bis 14.00 Uhr

09.30 bis 14.00 Uhr

(Bitte vorher per E-Mail: burgen@gsrheinmosel.de und gs-burgen@schule-vgrm.de Anmeldetermin zeitlich abstimmen)

Grundschule Dieblich

Kirchstraße 32

56332 Dieblich

Mittwoch

Freitag

Donnerstag

18.02.2026

20.02.2026

19.02.2026

10.00 bis 14.00 Uhr

10.00 bis 14.00 Uhr

13.00 bis 16.00 Uhr

(Bitte vorher per E-Mail: gs-dieblich@schule-vgrm.de Anmeldetermin zeitlich abstimmen.)

Grundschule

Kobern-Gondorf

Lennigstraße 16

56330 Kobern-Gondorf

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

02.02.2026

03.02.2026

04.02.2026

05.02.2026

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Lehmen

Bergstraße 19

56332 Lehmen

Montag

02.02.2026

09.00 bis 13.00 Uhr

Grundschule Löf

Bahnhofstraße

56332 Löf

Dienstag

03.02.2026

Ab 09.30 Uhr

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Niederfell

Schulstraße 4

56332 Niederfell.

Dienstag

Dienstag

03.02.2026

10.02.2026

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Oberfell

Schulstraße 456332 Oberfell

Dienstag

Mittwoch

10.02.2026

11.02.2026

09.00 bis 12.00 Uhr(

Bitte vorher per E-Mail: gs-oberfell@schule-vgrm.de Anmeldetermin zeitlich abstimmen

Grundschule Rhens

Schulstraße 4

56321 Rhens

Montag

Mittwoch

02.02.2026

04.02.2026

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Spay

Koblenzer Straße 18

56322 Spay

Mittwoch

Donnerstag

04.02.2026

05.02.2026

Nach persönlicher Einladung

Grundschule Waldesch

Rhenser Straße 5

56323 Waldesch

Montag

Freitag

02.02.2026

06.02.2026

Wenden Sie sich bitte per Telefon 02628-988317 oder E-Mail: info@grundschule-waldesch.de an die Grundschule Waldesch, um für die genannten Tage einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Grundschule Winningen

Marktstraße57

56333 Winningen

Montag

Donnerstag

02.02.2026

05.02.2026

08.00 bis 12.00 Uhr

14.00 bis 16.00 Uhr

Grundschule Buchholz

Heidestraße 49

56154 Boppard-Buchholz

für die

Kinder aus Kröpplingen, Pfaffenheck

u. Nörtershausen

Donnerstag

05.02.2026

Buchstabe A – K

13.30 bis 14.30 Uhr

Buchstabe L – Z

14.00 bis 15.00 Uhr

Hinweis zur Vorlage eines Nachweises zur Masernschutzimpfung

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).

Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2027/2028 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:

1.

Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben.

2.

Ärztliche Bescheinigung:

-

über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder

-

über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis)

3.

Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation).

4.

Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B.: Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde.

Hinweis für die Eltern sogenannter „Kann“-Kinder des Schuljahres 2027-2028

Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2027 / 2028 finden voraussichtlich im Februar 2027 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.