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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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​​​​​​​Berechnung der Schmutzwassergebühren 2025

Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, wie z.B. Gartenwasser, Wasser für Viehhaltung und Pflanzenschutzspritzung etc. werden auf Nachweis bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgesetzt. Der Nachweis der Wassermengen obliegt den Gebührenpflichtigen und ist durch einen auf seine Kosten einzubauenden, geeichten Zwischenzähler zu führen.

Der Zählerstand ist bis spätestens 31. Januar des Folgejahres (Ausschlussfrist) der Verbandsgemeinde schriftlich, gerne per E-Mail oder Fax mit Foto des Zwischenzählers mitzuteilen.

susanne.uth@vgrm.de; Fax: 02607/49 – 703

Wir weisen die Nutzer von Zwischenzählern auf diese Verpflichtung hin und bitten um schriftliche Mitteilung der Zählerstände für das Jahr 2025 bis zum 31.01.2026. Der Mitteilung ist ein Foto des Zwischenzählers beizufügen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nur Abzüge von geeichten Zwischenzählern vornehmen können.

Nähere Informationen zum Einbau und Anmeldung eines Zwischenzählers finden Sie auf unserer Homepage vgrm/Rathaus und Gemeinden/Abwasserwerk.