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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung

Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel verfügt folgende öffentliche Zustellung:

Herr Gangolf Johann Wertier, zuletzt bekannte Adresse 56330 Kobern-Gondorf, Achterspannerhof 1a, ist Adressat eines Schreibens der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 02.05.2024, Bürger-Nr. 4711, Buchungs-Nr. 14909.

Der Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Daher erfolgt die Zustellung des Schriftstücks gemäß § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung vom 02.03.2006 in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 und § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 19.09.2014 sowie dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Rhein-Mosel vom 22.12.2014 durch öffentliche Bekanntmachung.

Von einer Veröffentlichung eines Auszugs des zuzustellenden Schriftstücks in örtlichen oder überörtlichen Zeitungen oder Zeitschriften wird abgesehen.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Das Schriftstück selbst kann vom Adressaten oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Zimmer A 205 während der Dienstzeiten in Empfang genommen oder eingesehen werden. Die Empfangsberechtigung ist bei Abholung nachzuweisen.

Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir vor der Abholung oder Einsichtnahme Kontakt mit Herrn Peter Fischer unter der Telefon-Nr. 02607/49-180 aufzunehmen.

Kobern-Gondorf, 21.05.2024
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
gez.
Kathrin Laymann
Bürgermeisterin
Verbandsgemeindekasse Rhein-Mosel
-Vollstreckungsbehörde-
gez.
Kathrin Malewski
Stellv. Kassenverwalterin