Zur Prüfung und Feststellung der Wahlergebnisse für die Wahl des Verbandsgemeinderates habe ich eine Sitzung des Wahlausschusses für den 13.06.2024 um 16:00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Besprechungsraum B-104, Bahnhofstr. 44, 56330 Kobern-Gondorf anberaumt. Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt.
Nach Maßgabe der §§ 40 und 41 KWG in Verbindung mit § 63 KWO stellt der Wahlausschuss für die Wahl zum Verbandsgemeinderat fest:
| 1. | die Zahl der Wahlberechtigten |
| 2. | die Zahl der Wähler |
| 3. | die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmzettel |
| 4. | für jeden Wahlvorschlag die Gesamtzahl der Stimmen |
| 5. | für jeden Wahlvorschlag die Zahl der Sitze |
| 6. | für jeden Bewerber der Wahlvorschläge die Zahl der Stimmen |
| 7. | für jeden Wahlvorschlag die Namen der in das Vertretungsorgan gewählten Bewerber Kobern-Gondorf, 30.05.2024 |