Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel verfügt folgende öffentliche Zustellung:
Frau Michelle Munday,
zuletzt bekannte Adresse: Langhorns Lane, IH8SH Dunroamin, United Kingdom (GB),
ist Adressat eines Schreibens der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 16.02.2024, Bürger-Nr. 4990, Buchungs-Nr. 11464 für die Erben der Frau Jacqueline Rix.
Der Aufenthaltsort der Person ist unbekannt. Weitere Erben/Berechtigte sind nicht bekannt.
Daher erfolgt die Zustellung des Schriftstücks gemäß § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung vom 02.03.2006 in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes vom 12.08.2005 und § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 19.09.2014 sowie dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Rhein-Mosel vom 22.12.2014 durch öffentliche Bekanntmachung.
Von einer Veröffentlichung eines Auszugs des Schriftstücks wird aus Gründen des Datenschutzes abgesehen.
Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.
Das Schriftstück selbst kann vom Adressaten oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Zimmer A 308 während der Dienstzeiten in Empfang genommen oder eingesehen werden. Die Berechtigung ist nachzuweisen.
Es wird empfohlen, Kontakt mit Frau Stein oder Frau Kron unter der Telefon-Nr. 02607/49-416 bzw. Durchwahl 49-415 aufzunehmen.
Rhens, 07.06.2024 —
Verbandsgemeinde — Abwasserwerk
Rhein-Mosel — der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
— -Eigenbetrieb-
gez. — gez.
Kathrin Laymann — Karl-Heinz Schuth
Bürgermeisterin — Kaufmännischer Werkleiter