Personen, die bereits Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 09.06.2024 beantragt und dabei die Stichwahl nicht gezielt abgewählt haben, erhalten automatisch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl des Landrats, ohne dass ein erneuter Antrag erforderlich ist.
Der Versand der Briefwahlunterlagen zur Stichwahl erfolgt unmittelbar nach dem Druck der entsprechenden Stimmzettel - voraussichtlich am Freitag, dem 14.06.2024. Mit dem Zugang der Briefwahlunterlagen bei den Wählerinnen und Wählern ist am Montag, dem 17.06.2024 zu rechnen.
Wurden die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl nicht beantragt, kann dies auf folgenden Wegen erfolgen: Schriftlich (per Antrag auf der Wahlbenachrichtigung oder per formlosem Schreiben), per Fax an 02607/2358898, per E-Mail an wahlen@vgrm.de, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder per Online-Antrag unter: www.vgrm.de
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Ab Mittwoch, dem 19.06.2024 empfiehlt sich aus zeitlichen Gründen eine persönliche Beantragung und Abholung der Unterlagen in unserem Hause in Kobern-Gondorf. Wir stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Am Freitag, dem 21.06.2024 ist die persönliche Beantragung von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist hierbei zwingend vorzulegen. Holen Sie die Unterlagen für weitere Personen ab, benötigen Sie zudem eine schriftliche Vollmacht der betroffenen Person.
Um sicherzugehen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu uns zurückkommen, sollten diese möglichst bis Mittwoch, den 19.06.2024 zur Post gegeben werden. Sie können die Wahlbriefe auch persönlich in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung einwerfen oder diese bis Sonntag, dem 23.06.2024 um 18:00 Uhr unmittelbar beim zuständigen Wahlvorstand Ihrer Gemeinde abgeben.
Ein Hinweis zur Urnenwahl: Haben Sie keine Briefwahl beantragt und möchten an der Urnenwahl teilnehmen, müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung dabei nicht vorlegen. Falls Sie dem Wahlvorstand nicht persönlich bekannt sind, reicht die Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments völlig aus.