Titel Logo
Rhein-Mosel Info
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Dritte Änderung der

Zweckvereinbarung über die Übernahme von Abwässern vom 27.01.2010

in den Fassungen vom 30.05.2014 und 25.02.2019

zwischen

dem Abwasserzweckverband „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“,

Kärlicher Straße 4, 56575 Weißenthurm

- nachstehend „Abwasserzweckverband“ genannt -

und

der Stadt Koblenz,

Postfach 201551, 56015 Koblenz

- nachstehend „Stadt“ genannt -

Aufgrund der zustimmenden Beschlüsse der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ vom 18.11.2022 und des Stadtrates der Stadt Koblenz vom 16.12.2022 wird die Zweckvereinbarung vom 27.01.2010 in den Fassungen vom 30.05.2014 und 25.02.2019 wie folgt geändert:

Art. 1

Die Zweckvereinbarung über die Übernahme von Abwässern vom 27.01.2010 in den Fassungen vom 30.05.2014 und 25.02.2019 wird wie folgt geändert:

1. § 1 Präambel wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Abwasserzweckverband überträgt der Stadt Koblenz die Aufgabe der Behandlung und Beseitigung des Schmutzwassers aus dem Verbandsgebiet des Abwasserzweckverbandes bis zu einer maximalen Kapazität von 1,58 l/sec nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Die Stadt übernimmt diese Aufgabe.“

„(2) Der Abwasserzweckverband wird sich hierfür zum einen an den Herstellungskosten für die Kläranlage der Stadt in Koblenz-Wallersheim und den Verbindungssammler „Rübenach“ beteiligen und darüber hinaus ein jährlich festzusetzendes Entgelt pro m³ des übergebenen Schmutzwassers an die Stadt zahlen.“

Art. 2

Diese Änderungsvereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die Beteiligten in Kraft.

Weißenthurm/Koblenz, den 09.02.2023 — 
Für die Stadt Koblenz
David Langner
Bernhard Mohrs
Oberbürgermeister
Werkleiter
Für den Abwasserzweckverband — 
„Industriepark A 61/GVZ Koblenz“ — 
Der Verbandsvorsteher — 
Thomas Przybylla — 
Bürgermeister — 

Genehmigung

Die „3. Änderung der Zweckvereinbarung über die Übernahme von Abwässern vom 27.01.2010 in den Fassungen vom 30.05.2014 und 25.02.2019“ zwischen dem Abwasserzweckverband Industriepark A 61/GVZ Koblenz und der Stadt Koblenz wird hiermit gemäß § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V.m. § 119 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung genehmigt.

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion — 
Az.: 17 06 – AZV Industriepark A 61/GVZ Koblenz / 21a — 
Trier, 16.05.2024 — 
Im Auftrag — 
Alexander Heib —