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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung

Öffentliche Zustellung nach § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel verfügt folgende öffentliche Zustellung.

Nachstehende Person ist Adressat mehrerer sanierungsrechtlicher Bescheide der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel im Namen der Ortsgemeinde Kobern-Gondorf vom 04.06.2024, Aktenzeichen:

- Sanierung Kobern - Wertausgleich/Az:11

- Sanierung Kobern - Wertausgleich/Az:12

- Sanierung Kobern - Wertausgleich/Az:13

- Sanierung Kobern - Wertausgleich/Az:36

- Sanierung Kobern - Wertausgleich/Az:37

- Sanierung Kobern - Wertausgleich/Az:38

- Sanierung Kobern - Wertausgleich/Az:39

Herr Milovan Jevremovic,

zuletzt bekannte Adresse: Schulstraße 37, 52428 Jülich

jetziger Aufenthaltsort: unbekannt

Da der Aufenthaltsort der Person sowie Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigte unbekannt sind, erfolgt die Zustellung des Schriftstücks gemäß § 1 Abs. 1 des Landeszustellungsgesetzes (LVwZG) i.V.m. mit § 10 Abs. 1 und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) i.V.m. § 1 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel vom 19.09.2014 sowie dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Rhein-Mosel vom 22.12.2014 durch öffentliche Bekanntmachung.

Die Schreiben können vom Adressaten oder durch einen bevollmächtigten Vertreter bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Zimmer A-103 während der Dienstzeiten eingesehen und in Empfang genommen werden.

Es wird empfohlen, vorher Kontakt mit Herrn Michel unter der Telefon-Nr. 02607/49327 aufzunehmen.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Kobern-Gondorf, den 20.06.2024
Kathrin Laymann,
Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde