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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung des festgestellten Jahresabschlusses und des Beschlusses über die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022

Die Verbandsversammlung des Elektrizitäts-Zweckverbandes Vorderhunsrück hat in ihrer Sitzung am 12.12.2023 den geprüften Jahresabschluss 2022 wie folgt festgestellt:

Eigenkapital: —  1.865.319,98 €

Bilanzsumme:  — 1.867.801,12 €

Jahresfehlbetrag: —  1.316,01 €

Finanzmittelfehlbetrag:  — 229,96 €

Des Weiteren hat die Verbandsversammlung dem Verbandsvorsteher und dem Geschäftsführer gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Rechenschaftsbericht sowie den weiteren Unterlagen liegt vom 29.01.2024 (Montag) bis 06.02.2024 (Dienstag) während den Dienststunden im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, 56281 Emmelshausen, Henchenstraße 12-14, Zimmer 8, öffentlich aus.

Emmelshausen, 12.01.2024
Gez. Peter Unkel, Verbandsvorsteher

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Elektrizitäts-Zweckverbandes Vorderhunsrück

für das Jahr 2024 vom 12.01.2024

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs. 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i. V. m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 252.660 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 252.320 €

der Jahresüberschuss auf 340 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 340 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -340 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Umlage

Eine Umlage wird von den Verbandsmitgliedern nicht erhoben.

§ 5

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.866.319,98 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 1.865.749,98 € und zum 31.12.2024 voraussichtlich 1.866.089,98 €.

Emmelshausen, 12.01.2024
(S)
Peter Unkel
Verbandsvorsteher

Hinweise:

1.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.12.2023 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von 29.01.2024 (Montag) bis 06.02.2024 (Dienstag) während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, in 56281 Emmelshausen, Henchenstraße 12-14, Zimmer 8, öffentlich aus.

3.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein oder dem Elektrizitäts-Zweckverbandes Vorderhunsrück unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Emmelshausen, 12.01.2024
Peter Unkel
Verbandsvorsteher