Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Grundschulkinder der 1. Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch wird jedes Schuljahr um eine Klassenstufe erweitert, sodass dieser im Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder vollumfänglich besteht. Neben der Schulzeit besteht der Rechtsanspruch auch in großen Teilen innerhalb der Ferienzeiten.
Zur Umsetzung des Anspruches hat die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel in einem Positionspapier die Anforderungen und Rahmenbedingungen beschrieben und Maßnahmen erläutert, die die Gewährleistung des Anspruches auf Ganztagsbetreuung innerhalb der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sicherstellen sollen.
Damit sich alle Eltern und Interessierte ein umfassendes Bild über die Betreuungsangebote machen können, finden nachfolgende Informationsveranstaltungen statt:
Alle Interessierten sind herzlich zu den Informationsveranstaltungen eingeladen. Gerne beantworten wir im Rahmen der Veranstaltung Ihre aufkommenden Fragen.
Weitere Informationen können Sie zu diesem Thema dem Informations- und Positionspapier der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel (vg-rhein-mosel.de) entnehmen.