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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 32/2026
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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​​​​​​​Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

Geltungsbereich der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel (ohne Maßstab)

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und eines öffentlichen Zugangs zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Erfordernis der Aufstellung:

Im Landesgesetz zur Bildung der neuen Verbandsgemeinde Rhein-Mosel ist bestimmt, dass die neue Verbandsgemeinde einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen hat.

Die wirksamen Flächennutzungspläne der ehemaligen Verbandsgemeinde Untermosel aus dem Jahr 1998 und der ehemaligen Verbandsgemeinde Rhens aus dem Jahr 1988 gelten in ihren Gebieten fort, bis der Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel wirksam ist. Im Übrigen entsprechen die beiden Flächennutzungspläne einschließlich ihrer Änderungen nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel hat in öffentlicher Sitzung vom 23.04.2018 das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel wurde am 17.01.2022 beschlossen.

Aufgabe des Flächennutzungsplanes ist es gemäß § 5 Abs. 1 BauGB, für das gesamte Verbandsgemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung (z.B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Flächen für Versorgungsanlagen, Verkehr, Landwirtschaft, Natur und Landschaft sowie Sondergebiete) nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Verbandsgemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Aufgabe der Landschaftsplanung ist es gemäß § 9 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Planungsraum zu konkretisieren und

die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele aufzuzeigen.

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich umfasst gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB das gesamte Gemeindegebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel mit einer Größe von rd. 164 km². Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes sind dem nachstehenden Lageplan zu entnehmen.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Darüber hinaus ist der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind als Teil der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB ausdrücklich angesprochen.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung mit Anlagen, dem Umweltbericht und dem Landschaftsplan ist

in der Zeit vom 10. August 2026 bis einschließlich 18. September 2026

auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel: www.vg-rhein-mosel.de unter der Rubrik: Aktuelles / Bauleitplanung / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung / Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht und wird zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

Der Planentwurf steht außerdem für die Dauer der Veröffentlichungsfrist über einen öffentlich zugänglichen Bildschirm (Lesegerät) in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstr. 44, 56330 Kobern-Gondorf, im Flur Gebäude B im 1. Stock, zu Jedermanns Einsichtnahme während den allgemeinen Dienststunden (montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Agnes Dausner, Tel. 02607/49-323 und Peter Schweikert, Tel. 02607/49-310

Hinweis:

Diese Bekanntmachung erfolgt mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der vorgenannten Veröffentlichungsfrist an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstr. 44, 56330 Kobern-Gondorf elektronisch übermittelt werden sollen. Bitte benutzen Sie hierzu das auf der o.a. Internetseite bereitgestellte Online-Beteiligungsformular „Stellungnahme mitteilen“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch an die E-Mail-Adresse: bauleitplanung@vgrm.de, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit der Information und Sammlung von Anregungen für die weitere Planung dient; die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in einem späteren Verfahrensschritt.

Kobern-Gondorf, 04.08.2026
(Dienstsiegel)  — gez. Kathrin Laymann, Bürgermeisterin