nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) zur Neugenehmigung von vier Windenergieanlagen in der Gemarkung Niederfell
In dem Genehmigungsverfahren der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz nach dem Immissionsschutzgesetz zur Neugenehmigung von vier Windenergieanlagen im Außenbereich der Gemarkung Niederfell sind die Antragsunterlagen sowie die bisher vorliegenden Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden noch bis zum 31.08.2022 einschließlich auf unserer Homepage unter nachstehendem Link
https://www.kvmyk.de/kv_myk/Quicklinks/windparkniederfell/
einsehbar.
Eine Ausfertigung der Unterlagen liegt noch bis zum 31.08.2022 in Zimmer A-105 zu den üblichen Dienstzeiten: Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr aus und kann dort während der Dienstanden eingesehen werden.
Bei Fragen zur Visualisierung wenden Sie sich bitte an Frau Dausner, Tel.: 02607/49-323, Agnes.Dausner@vgrm.de oder an Herrn Zils, Tel: 02607/49-325, Thomas.Zils@vgrm.de. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Tel.: 0261/108-0.
Jeder kann bis einen Monat nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist, also bis spätestens 30.09.2022 einschließlich, schriftlich oder elektronisch Einwendungen bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, immissionsschutz@kvmyk.de oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, bauleitplanung@vgrm.de erheben.