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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Anmeldung zum Schulbesuch für das Schuljahr 2025/2026

Die für das Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werdenden Kinder sind bereits frühzeitig zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können möglicherweise bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden.

Im Jahr 2025 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01. September 2024 bis zum 31. August 2025 das 6. Lebensjahr vollenden.

Daher sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2025 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im September 2024 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.

Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.

Hinweis für die Eltern, deren Kinder die Ganztagsschule in Winningen besuchen sollen:

Bitte nehmen Sie zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule wahr. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden Ihnen die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.

Im Folgenden werden die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen bekannt gegeben:

Hinweis zur Vorlage eines Nachweises zur Masernschutzimpfung

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).

Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2025/2026 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:

1.

Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben.

2.

Ärztliche Bescheinigung:

- über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder

- über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis)

3.

Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation).

4.

Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B.: Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde.

Hinweis für die Eltern sogenannter „Kann“-Kinder

Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2025 / 2026 finden voraussichtlich im Februar 2025 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.