Die für das Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig werdenden Kinder sind bereits frühzeitig zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können möglicherweise bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden.
Im Jahr 2025 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01. September 2024 bis zum 31. August 2025 das 6. Lebensjahr vollenden.
Daher sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2025 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im September 2024 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.
Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.
Bitte nehmen Sie zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule wahr. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden Ihnen die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.
Im Folgenden werden die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen bekannt gegeben:
| Schule | Tag | Datum | Zeit |
| Grundschule Brey Schulstraße 1 56321 Brey 02628 / 2268 | Dienstag | 10.09.2024 | 12.00 bis 17.00 Uhr Bitte vorher Termin vereinbaren. Das Schulkind muss bei der Anmeldung nicht anwesend sein. |
| Grundschule Burgen Schulstraße 48 56332 Burgen | 37. Kalender-woche | 09. bis 12. September 2024 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Dieblich Kirchstraße 32 56332 Dieblich | Montag Dienstag | 09.09.2024 10.09.2024 | 10.00 bis 15.00 Uhr (Bitte vorher per E-Mail: dieblich@gsrheinmosel.de den Anmeldetermin zeitlich abstimmen.) |
| Grundschule Kobern-Gondorf Lennigstraße 16 56330 Kobern-Gondorf | Montag Dienstag Mittwoch | 09.09.2024 10.09.2024 11.09.2024 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Lehmen Bergstraße 19 56332 Lehmen | Freitag | 13.09.2024 | 10.00 bis 13.00 Uhr |
| Grundschule Löf Bahnhofstraße 56332 Löf | Dienstag Mittwoch | 10.09.2024 11.09.2024 | 11.00 bis 14.00 Uhr 12.00 bis 15.00 Uhr |
| Grundschule Niederfell Schulstraße 4 56332 Niederfell. | Dienstag | 10.09.2024 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Oberfell Schulstraße 4 56332 Oberfell | Montag Dienstag | 09.09.2024 10.09.2024 | 09.00 bis 12.00 Uhr 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Grundschule Rhens Schulstraße 4 56321 Rhens | Montag Mittwoch | 09.09.2024 11.09.2024 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Spay Koblenzer Straße 18 56322 Spay | Montag Mittwoch | 09.09.2024 11.09.2024 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Waldesch Rhenser Straße 5 56323 Waldesch | Montag Dienstag | 09.09.2024 10.09.2024 | Wenden Sie sich bitte per Telefon 02628-988317 oder E-Mail: info@grundschule-waldesch.de an die Grundschule Waldesch, um für die genannten Tage einen individuellen Termin zu vereinbaren. |
| Grundschule Winningen Marktstraße 57 56333 Winningen | Dienstag Mittwoch | 10.09.2024 11.09.2024 | 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Grundschule Buchholz Heidestraße 49 56154 Boppard-Buchholz für die Kinder aus Kröpplingen, Pfaffenheck u. Nörtershausen |
| ist bereits erfolgt |
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Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).
Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2025/2026 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:
| 1. | Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben. |
| 2. | Ärztliche Bescheinigung: |
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| - über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder |
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| - über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis) |
| 3. | Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation). |
| 4. | Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B.: Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde. |
Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2025 / 2026 finden voraussichtlich im Februar 2025 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.