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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 33/2026
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Informationen zur Abfallentsorgung: Verbandsgemeinde setzt sich für bürgerfreundlichere Lösungen ein

Warum können Elektroaltgeräte nicht mehr am Wertstoffhof in Koblenz abgegeben werden?

Warum gibt es im Landkreis keine zusätzlichen Altpapiercontainer wie in der Stadt Koblenz?

Diese Fragen wurden in zwei Einwohnerfragestunde an die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel herangetragen. Die Bürgermeisterin hat die Anregungen aufgenommen und sich beim zuständigen Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel für bürgerfreundlichere und besser erreichbare Entsorgungsmöglichkeiten eingesetzt. Insbesondere wurde angeregt, eine Nutzung von Einrichtungen benachbarter Kommunen zu ermöglichen und den Bedarf an zusätzlichen Sammelmöglichkeiten für Altpapier zu prüfen.

Die Rückmeldung des Abfallzweckverbandes macht allerdings deutlich, dass sich an der bisherigen Situation zunächst nichts ändert. Dies bedauert die Verbandsgemeindeverwaltung. Denn aus den wiederholt an uns herangetragenen Hinweisen wird deutlich, dass in den Ortsgemeinden durchaus ein Bedarf an zusätzlichen und gut erreichbaren Abgabemöglichkeiten besteht. Aus Sicht der Verbandsgemeinde wären daher Lösungen wünschenswert, die diesem Bedarf stärker Rechnung tragen und eine ordnungsgemäße Entsorgung für die Bürgerinnen und Bürger vereinfachen.

Dabei ist wichtig zu wissen: Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel entscheidet nicht über die Ausgestaltung der Abfallentsorgung. Die Aufgaben der kommunalen Abfallwirtschaft werden für den Landkreis Mayen-Koblenz durch den Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel wahrgenommen. Dazu gehören insbesondere die Ausgestaltung der Entsorgungsangebote und Sammelsysteme sowie der Betrieb der entsprechenden Entsorgungseinrichtungen. Die Bürgermeisterin kann die Anliegen ihrer Bürgerinnen und Bürger zwar vorbringen und sich für Verbesserungen einsetzen, die entsprechenden Entscheidungen aber nicht selbst treffen.

Warum ist eine Abgabe am Wertstoffhof in Koblenz nicht mehr möglich?

Nach Auskunft des Abfallzweckverbandes bestand bis zum 30. Juni 2025 eine vertragliche Vereinbarung, nach der Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Mayen-Koblenz Elektroaltgeräte auch am Wertstoffhof der Stadt Koblenz abgeben konnten. Diese Vereinbarung wurde zum 1. Juli 2025 beendet.

Der Abfallzweckverband begründet dies unter anderem damit, dass die vertragliche Vereinbarung aus seiner Sicht nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stand. Zudem wurden in Koblenz von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises neben Elektroaltgeräten häufig weitere Abfallarten angeliefert, die dort nicht angenommen werden konnten. Dies führte nach Angaben des Abfallzweckverbandes zu einem hohen organisatorischen Aufwand und dazu, dass jene Bürgerinnen und Bürger vor Ort abgewiesen werden mussten.

Vor diesem Hintergrund hatte die Bürgermeisterin noch einmal ausdrücklich beim Abfallzweckverband nachgefragt, ob und unter welchen Umständen zukünftig wieder eine Nutzung des Koblenzer Wertstoffhofes ermöglicht werden kann. Gerade für einige Ortsgemeinden ist Koblenz im Alltag gut erreichbar. Eine entsprechende Lösung liegt daher aus Sicht der Verbandsgemeinde im Interesse vieler Bürgerinnen und Bürger. Eine erneute Öffnung dieser Entsorgungsmöglichkeit ist jedoch nach der Rückmeldung des Abfallzweckverbandes derzeit nicht vorgesehen.

Stattdessen verweist der Abfallzweckverband auf das inzwischen deutlich ausgeweitete Rückgabenetz für Elektroaltgeräte. Seit Juli 2022 sind bestimmte größere Handelsunternehmen gesetzlich verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen.

Welche Möglichkeiten gibt es für Elektroaltgeräte?

Auch wenn eine Abgabe am Wertstoffhof der Stadt Koblenz nicht mehr möglich ist, stehen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Mayen-Koblenz nach Auskunft des Abfallzweckverbandes folgende kommunale Abgabemöglichkeiten zur Verfügung, an denen Elektroaltgeräte kostenfrei entsorgt werden können:

  • Wertstoffhof des Abfallzweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel in Ochtendung
  • kommunale Sammelstelle bei der Rhein-Mosel-Werkstatt in Weißenthurm
  • kommunale Sammelstelle bei der Caritas in Mayen

Daneben bestehen Rückgabemöglichkeiten im Einzelhandel. Zur Rücknahme verpflichtet sind Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, wenn diese mehrfach im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.

Für die Rückgabe gilt:

  • Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimetern: Bis zu drei Altgeräte können ohne den Kauf eines neuen Gerätes zurückgegeben werden.
  • Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern werden beim gleichzeitigen Erwerb eines neuen Gerätes zurückgenommen.

Warum gibt es keine zusätzlichen Altpapiercontainer?

Auch der mehrfach aus der Bürgerschaft geäußerte Wunsch nach Altpapiercontainern nach Koblenzer Vorbild wurde von der Bürgermeisterin an den Abfallzweckverband weitergegeben.

Der Abfallzweckverband verweist hierbei auf die unterschiedlichen Sammelsysteme in Koblenz und im Landkreis Mayen-Koblenz. Im Landkreis wird jedem angeschlossenen Grundstück ein entsprechendes Behältervolumen für Altpapier zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können Mehrmengen kostenfrei über den Wertstoffhof entsorgt werden. Nach Angaben des Abfallzweckverbandes ist der Bedarf an weiteren Depotcontainern bislang nur punktuell und in Einzelfällen aufgekommen. Die Anregung der Verbandsgemeinde wurde vom Abfallzweckverband aufgenommen und die Situation im Landkreis soll diesbezüglich nun erneut geprüft werden.

Die Rückmeldungen, die uns aus der Bürgerschaft erreichen, zeigen aus Sicht der Verbandsgemeinde deutlich, dass zusätzliche und gut erreichbare Entsorgungsstellen einen praktischen Mehrwert bieten würden. Die Verbandsgemeindeverwaltung hätte daher begrüßt, wenn bereits jetzt eine konkrete Perspektive für zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten aufgezeigt worden wäre. Die Bürgermeisterin wird die Hinweise und den Bedarf aus unseren Ortsgemeinden auch weiterhin gegenüber den zuständigen Stellen deutlich machen und sich dafür einsetzen, dass die aus der Bürgerschaft vorgetragenen Bedürfnisse bei der Weiterentwicklung der Entsorgungsangebote stärker berücksichtigt werden.

Unser Anliegen bleibt, eine bürgerfreundliche und ordnungsgemäße Entsorgung mit möglichst kurzen Wegen und möglichst geringen Hürden für die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel dauerhaft zu ermöglichen.