Die für das Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werdenden Kinder sind bereits frühzeitig zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können in den Kindertagesstätten bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden. Die Einschätzung, ob Kinder diese Förderung benötigen, liegt bei den Mitarbeitern/innen der Kindertagesstätten.
Im Jahr 2023 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 31. August 2023 das 6. Lebensjahr vollenden.
Daher sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2023 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im September 2022 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.
Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.
Hinweis für die Eltern, deren Kinder die Ganztagsschule in Winningen besuchen sollen:
Bitte nehmen Sie zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule wahr. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden Ihnen die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.
Im Folgenden werden die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen bekannt gegeben:
| Schule | Tag | Datum | Zeit |
| Grundschule Brey Schulstraße 1 56321 Brey | Mittwoch | 28.09.2022 | 11.00 bis 13.00 Uhr |
| Grundschule Burgen Schulstraße 48 563322 Burgen | Montag Dienstag Donnerstag | 19.09.2022 20.09.2022 22.09.2022 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Dieblich Kirchstraße 32 56332 Dieblich | Dienstag Mittwoch Dienstag | 20.09.2022 21.09.2022 27.09.2022 | 10.00 bis 15.00 Uhr |
| Grundschule Kobern-Gondorf Lennigstraße 16 56330 Kobern- Gondorf | Dienstag Montag | am 20.09.2022 für Ortsteil Kobern am 26.09.2022 für Ortsteile Gondorf / Dreckenach sowie Wolken | 13.30 bis 16.00 Uhr |
| Grundschule Lehmen Bergstraße 19 56332 Lehmen | Donnerstag | 22.09.2022 | 09.00 bis 12.00 Uhr |
| Grundschule Löf Bahnhofstraße 56332 Löf | Donnerstag Freitag | 29.09.2022 30.09.2022 | 10.00 bis 13.00 Uhr 08.00 bis 13.00 Uhr |
| Grundschule Niederfell Schulstraße 4 56332 Niederfell. | Dienstag | 27.09.2022 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Oberfell Schulstraße 4 56332 Oberfell | Mittwoch | 21.09.2022 | 10.00 bis 13.00 Uhr |
| Grundschule Rhens Schulstraße 4 56321 Rhens | Montag Mittwoch | 19.09.2022 21.09.2022 | Nach persönlicher Einladung |
| Grundschule Spay Koblenzer Straße 18 56322 Spay | Mittwoch Freitag | 28.09.2022 30.09.2022 | 10.00 bis 12.00 Uhr |
| Grundschule Waldesch Rhenser Straße 5 56323 Waldesch | Montag Dienstag | 19.09.2022 20.09.2022 | Wenden Sie sich bitte per E-Mail gs-aldesch@gmx.de an die Grundschule Waldesch, um für die genannten Tage einen individuellen Termin zu vereinbaren. |
| Grundschule Winningen Marktstraße 57 56333 Winningen | Mittwoch Donnerstag | 28.09.2022 29.09.2022 | 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Grundschule Buchholz Heidestraße 49 56154 Boppard- Buchholz für die Kinder aus Kröpplingen, Pfaffenheck u. Nörtershausen | Wird noch bekanngegeben |
Hinweis zur Vorlage eines Nachweises zur Masernschutzimpfung
Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).
Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2023/2024 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:
| 1. | Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben. |
| 2. | Ärztliche Bescheinigung: |
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| - über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder |
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| - über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis) |
| 3. | Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation). |
| 4. | Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B.: Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde. |
Hinweis für die Eltern sogenannter „Kann“-Kinder
Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2023 / 2024 finden im Februar 2023 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.