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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Anmeldung zum Schulbesuch für das Schuljahr 2023/2024

Die für das Schuljahr 2023/2024 schulpflichtig werdenden Kinder sind bereits frühzeitig zum Schulbesuch anzumelden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Kindern mit Defiziten in der sprachlichen Entwicklung noch ausreichend Zeit verbleibt, hieran gezielt zu arbeiten. Hierzu können in den Kindertagesstätten bei Bedarf spezielle Fördermöglichkeiten angeboten werden. Die Einschätzung, ob Kinder diese Förderung benötigen, liegt bei den Mitarbeitern/innen der Kindertagesstätten.

Im Jahr 2023 werden die Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum vom 01. September 2022 bis zum 31. August 2023 das 6. Lebensjahr vollenden.

Daher sind alle Kinder, die vor dem 01. September 2023 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, bereits im September 2022 bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden.

Alle Eltern erhalten bzw. erhielten zusätzlich eine persönliche Aufforderung zur Schulanmeldung ihres Kindes; die Geburtsurkunde des einzuschulenden Kindes oder das Familienstammbuch bitte zur Anmeldung mitbringen.

Hinweis für die Eltern, deren Kinder die Ganztagsschule in Winningen besuchen sollen:

Bitte nehmen Sie zunächst den bzw. die Anmeldetermin/e in der für Ihren Wohnort zuständigen Grundschule wahr. Durch die Schulleitung der jeweiligen Grundschule werden Ihnen die weiteren Verfahrensschritte bzw. Möglichkeiten erläutert.

Im Folgenden werden die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschulen bekannt gegeben:

Hinweis zur Vorlage eines Nachweises zur Masernschutzimpfung

Am 01. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt u.a. für alle Gemeinschaftseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden (z.B.: in Grundschulen).

Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Eltern bei der Anmeldung Ihrer Kinder für das Schuljahr 2023/2024 einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung vorlegen. Der Nachweis kann durch folgende Dokumente erbracht werden:

1.

Impfpass, aus dem sich 2 Masernschutzimpfungen ergeben.

2.

Ärztliche Bescheinigung:

- über 2 dokumentierte Masernimpfungen oder

- über die nachgewiesene Immunität gegen Masern (Labornachweis)

3.

Ärztliche Bescheinigung, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung gegen Masern dauerhaft nicht möglich ist (dauerhafte medizinische Kontraindikation).

4.

Bescheinigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer anderen Einrichtung (z.B.: Gesundheitsamt, Kindertagesstätte) darüber, dass dort bereits ein entsprechender Nachweis (siehe Nr. 1 bis 3) vorgelegt wurde.

Hinweis für die Eltern sogenannter „Kann“-Kinder

Die Schulanmeldungen der sogenannten „Kann-Kinder“ des Schuljahres 2023 / 2024 finden im Februar 2023 statt. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.