auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Gemeinde Löf; Fels- und Hangsicherung Löfer Berg“, Bahn-km 21,998 bis 22,045 der Strecke 3010 Koblenz - Perl - (DB-Grenze) in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zwischen Löf und Kattenes
Der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erklärungen wird aufgrund der COVID-19 Pandemiesituation ab dem 15.09.2022 auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes [Pfad: Themen - Planfeststellung - Anhörung - Fels- und Hangsicherung Löfer Berg] zur allgemeinen Einsichtnahme veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz die Auslegung.
Zeitgleich und als zusätzliches Informationsangebot liegt der Planfeststellungsbeschluss mit den dazugehörigen Unterlagen ab 15.09.2022 bis einschließlich 28.09.2022 in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf, Fachbereich 3.1, Zimmer A-102
Dienstzeit Montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr
Montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 16 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Aufgrund der Anwendung des Planungssicherstellungsgesetzes ist die Veröffentlichung auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes maßgeblich. Die Auslegungsfrist beginnt daher mit Veröffentlichung im Internet. Nach Ablauf der Auslegungsfrist (zwei Wochen) gilt der Planfeststellungsbeschluss allen Betroffenen und Einwendern, denen der Planfeststellungsbeschluss nicht individuell zugestellt worden ist, als zugestellt. Diese Zustellungsfiktion gilt unabhängig von einer über die Auslegungsfrist hinausgehenden Bereitstellung des Beschlusses sowie des festgestellten Plans auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes.