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Rhein-Mosel Info
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen und sonstige Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachung

über die 1. Änderung der Betriebssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Maifeld-Eifel“ vom 04.02.2014

Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung des Wasserversorgungszweckverbandes „Maifeld-Eifel“ vom 04.02.2014

Die Verbandsversammlung hat aufgrund von § 7 Absatz 1 Ziffer 4 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S.21) in Verbindung mit den §§ 24 und 86 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S.153) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S.473, 475) in Verbindung mit Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) zuletzt geändert durch Artikel8 des Gesetzes vom 20.12.2024 (GVBl. S.473, 475) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

Artikel 1

§ 5 Abs. 2. Ziffer 1 erhält folgende Fassung:

1. die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen nach § 16 Abs. 3 EigAnVO und zu Mehrausgaben nach § 17 Abs. 5 EigAnVO, wenn letztere im Einzelfall 50.000 EUR überschreiten,

Artikel 2

§ 5 Abs. 2 Ziffer 3 erhält folgende Fassung:

3. die Zustimmung zum Abschluss von Verträgen, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 50.000 EUR übersteigt, soweit es sich nicht um laufende Geschäfte handelt oder um Angelegenheiten, die nach den Bestimmungen des KomZG, der GemO und der EigAnVO der Beschlussfassung der Verbandsversammlung vorbehalten sind,

Artikel 3

§ 7 Abs. 2 Ziffer 10 erhält folgende Fassung:

10. der Abschluss von Verträgen, deren Wert im Einzelfall 50.000 EUR nicht übersteigt,

Artikel 4

§ 7 Abs. 2 Ziffer 14erhält folgende Fassung:

14. die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der der Ansätze im Wirtschaftsplan bis zu einer Wertgrenze von 50.000 EUR je Auftrag,

Artikel 5

§ 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

Diese Betriebssatzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

56727 Mayen, 20.08.2025
Wasserversorgungs-Zweckverband
„Maifeld-Eifel“
gez. Marko Boos, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf, der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

56727 Mayen, 20.08.2025
Wasserversorgungs-Zweckverband
„Maifeld-Eifel“
gez. Marko Boos, Verbandsvorsteher